Freitag, der 13. August wird Ihr Glückstag…

Ihre Feuerwehr zum bundesweiten „Tag des Rauchwarnmelders“ am Freitag, dem 13. August 2021: Installieren Sie jetzt die vorgeschriebenen Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung!

„Müde bin ich, geh zur Ruh…“ – wenn wir uns schlafen legen, bekommt auch unser Geruchssinn seine verdiente Pause. Bei einem Brand in den eigenen vier Wänden kann diese eigentlich gesunde Körpereigenschaft aber fatale Folgen haben. Sicheren Schutz bieten Rauchwarnmelder – sie schlafen nie! Ihre Feuerwehr Kernen i.R. appelliert deshalb an alle Haus- und Wohnungsbesitzer: schützen Sie jetzt sich und Ihre Familie! Installieren Sie Rauchwarnmelder!

Rauchwarnmelder retten Leben!

Rauchwarnmelder verringern die Gefahr, dass sich Brände unbemerkt entwickeln und so Menschenleben gefährden. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. Der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Verschenken Sie Rauchwarnmelder!

Wäre ein Rauchwarnmelder nicht ein ideales Geschenk für Menschen, die einem wichtig sind? Auch in Baden-Württemberg gibt es eine Rauchwarnmelderpflicht für private Haushalte. Ihre Wohnung ist trotz der gesetzlichen Vorgaben noch immer nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet? Informieren Sie sich auf www.rauchmelder-lebensretter.de.

Verbraucher auf der Suche nach einem langlebigen Produkt können sich an dem unabhängigen Qualitätszeichen „Q“ orientieren. Das „Q“ gewährleistet, dass der so gekennzeichnete Rauchmelder ausgewählte, hohe Qualitätskriterien erfüllt, unter anderem eine 10-jährige Lebensdauer.

Rauchwarnmelder gibt es auch für hörgeschädigte oder gehörlose Menschen!

Durch die Verbindung von Rauchwarnmeldern mit Lichtblitzsignalen und Vibrationsalarm ist es auch für schwerhörige oder gehörlose Menschen möglich, rechtzeitig im Schlaf gewarnt zu werden. Interessant ist auch, dass es hierfür finanzielle Unterstützung gibt. Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. mit Sitz in Berlin hat eine Broschüre herausgegeben, in der ausführliche Informationen zur Verfügung gestellt werden (www.schwerhoerigen-netz.de ).

Fünf große Irrtümer:

  • „Wenn es brennt, bleibt noch genug Zeit“ – Irrtum: Bei einem Brand bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht!
  • „Ein Rauchmelder im Flur reicht“ – Irrtum: Rauchmelder gehören mindestens in alle Flure, Schlaf- und Kinderzimmer, in Berlin und Brandenburg auch in alle Aufenthaltsräume außer der Küche!
  • „Die Rauchmelderpflicht gilt nur für Vermieter, nicht für Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum“ – Irrtum: Die Pflicht gilt für alle Eigentümer!
  • „Ich bemerke den Brand rechtzeitig“ – Irrtum: nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird bei einem Brand nicht wach!
  • „Die Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen“ – Irrtum: gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“!

Alle Informationen zum bundesweiten Rauchwarnmeldertag gibt es auf www.rauchmelder-lebensretter.de. Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer Feuerwehr Kernen i.R.