Rauchwarnmelder für hörgeschädigte Menschen
Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 600 Menschen durch Brände. Todesursache sind aber meist nicht die Flammen selbst, sondern eine Rauchvergiftung. Lebensgefährlich ist Brandrauch vor allem, wenn er uns im Schlaf überrascht. Viele Menschen meinen, dass sie bei einem Brand auch nachts aufwachen – aber das ist ein tödlicher Irrtum!
Zum 1. Januar 2015 werden auch in Baden-Württemberg Rauchwarnmelder auch in Privatwohnungen zur Pflicht. Durch einen unüberhörbaren Warnton wecken sie Menschen selbst aus dem Tiefschlaf und ermöglichen die rechtzeitige Flucht aus einer verrauchten oder brennenden Wohnung. Was aber machen hörgeschädigte oder gehörlose Menschen…?
Keine Angst, auch hier gibt es inzwischen praktikable Lösungen! Durch die Verbindung von Rauchwarnmeldern mit Lichtblitzsignalen und Vibrationsalarm ist es auch für schwerhörige oder gehörlose Menschen möglich, rechtzeitig im Schlaf gewarnt zu werden. Interessant ist auch, dass es hierfür finanzielle Unterstützung gibt. Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. mit Sitz in Berlin hat eine Broschüre herausgegeben, in der ausführliche Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen bietet:
Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
Bundesverband der Schwerhörigen und Ertaubten in Deutschland
Breite Straße 23 in 13187 Berlin
Telefon: 030 / 47 54 11 14